KFZ-Deckungskarte

Deckungskarte - eVB

Ohne dass Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung nachweisen, können Sie kein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden. Früher hies dieser Nachweis "Doppelkarte", da die Zulassungsstelle an die Versicherung den Durchschlag der Karte weiterleitete. Seit Anfang 2003 wurde daraus die Deckungskarte.

Deckungskarte deshalb, weil die Abwicklung des Versicherungs-Nachweises nur noch auf elektronischem Wege durchgeführt wird. Ein "Doppel" entfällt sozusagen.
Mit der Deckungskarte weisen Sie der Zulassungstelle nach, dass bei Anmeldung eines Fahrzeug ein Versicherungsschutz besteht. Seit dem 1.03.2008 gibt es nun die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung). Heute wird in einer zentrale Datenbank eine Information an die Zulassungsstelle hinterlegt, die besagt, dass Versicherungsnehmer X auf Fahrzeug Y Versicherungsschutz hat.

Damit die Zulassungstelle weiss, wo sie suchen muss, erhält der Versicherungsnehmer eine eVB, die er der Zulassungsstelle überreicht. Diese gleicht die Daten ab und das reicht ihr dann aus, um das Fahrzeug anzumelden.
Die eVB brauchen Sie zu folgenden Anlässen:



  • Neuzulassung eines Fahrzeugs
  • Fahrzeugwechsel
  • Versichererwechsel
  • Umschreibung des Fahrzeugs auf einen anderen Halter
  • Wiederzulassung von stillgelegten Fahrzeugen
  • Wohnortwechsel

Sie erhalten Ihre eVB nach Abschluss einer KFZ-Haftpflichtversicherung.
Nutzen Sie dazu unseren Vergleichs-Rechner!

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