Zulassungsbescheinigung

Fahrzeugbrief

Der Fahrzeugbrief (auch Kfz-Brief) dient zum Nachweis der Eigentumsverhältnisse des Fahrzeugs und zeigt dessen technischen Merkmale auf. Heute heißt das Dokument nach EU-Richtlinie "Zulassungsbescheinigung Teil II". Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist der Fahrzeugschein.

Für das Kreditgeschäft spielt die Zulassungsbescheinigung heute nicht mehr die grosse Rolle. Es gibt Banken, die weiterhin den KFZ-Brief (die Zulassungsbescheinigung) bei sich hinterlegen zum Zwecke der Absicherung bei einem Autokredit.
Viele Banken verzichten jedoch auf diese Sicherheit und stellen sie dem Verbraucher zur Verfügung.



Mit der Zulassungsbescheinigung wird das Eigentumsverhältnis dokumentiert. Daher kann in der Zulassungsbescheinigung sowohl eine Person eingetragen sein, oder aber eine Firma. Da im Zweifelsfall die Bank auch ohne den KFZ-Brief auf das gekaufte Fahrzeug zugreifen kann, ist diese Sicherung nicht mehr zwingend notwendig.

Interessante Artikel

Artikel: Fahrzeugbrief

Der Fahrzeugbrief (auch Kfz-Brief) dient zum Nachweis der Eigentumsverhältnisse des Fahrzeugs und zeigt dessen technischen Merkmale auf.

weiterlesen...

Werbung