KFZ Haftpflichtversicherung
Kraftfahrzeug Haftpflichtversicherung
Ohne die Kraftfahrzeug Haftpflichtversicherung läuft nichts, jedenfalls wenn Sie ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im Strassenverkehr bewegen wollen. Der Halter ist zur Versicherung seines Kraftfahrzeugs verpflichtet!
Der Zwang zur Haftpflichtversicherung geht sogar soweit, das Versicherungsunternehmen grundsätzlich immer einen Antrag auf Erteilung einer Kfz-Haftpflichtversicherung bestätigen müssen. Nur unter bestimmten Bedingungen darf ein Versicherungs-Vertrag verweigert werden.
Schadensersatzpflichtig im Sinne der KFZ Haftpflichtversicherung ist im Regelfall der Fahrer, der einen Schaden verursacht hat.
Unter Umständen, wenn zum Beispiel fahren ohne Führerschein vorliegt, haftet auch der Halter des Fahrzeugs, ggf. ohne dass ihn ein eigenes Verschulden trifft. Normalerweise gilt ja der Grundsatz, dass Schadensersatz nur bei eigenem Verschulden geleistet werden muss. Bei der KFZ Versicherung wird gesetzlich davon abgewichen.
Die Kfz Haftpflichtversicherung deckt folgende Schäden ab:
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
Personenschäden
Ein Personenschaden liegt immer dann vor, wenn ein Mensch verletzt oder getötet wird. Die Folgen eines solchen Schadens können also Krankheit, Invalidität und Tod sein.
Sachschäden
Ein Sachschaden liegt immer dann vor, wenn es eine Beschädigung oder Zerstörung an oder von Gebäuden, Straßen, Fahrzeugen, Gegenständen und anderen, nicht lebendigen Dingen gibt.
"Sachen" sind also körperliche Gegenstände, unabhängig ihres wirtschaftlichen Wertes.
Tiere wurden rechtlich früher wie Sachen behandelt, sind es jedoch nicht mehr. Wird ein Tier verletzt oder getötet sind dennoch geltenden Vorschriften für Sachen entsprechend anzuwenden. Darüber hinaus findet jedoch auch das Tierschutzgesetz Anwendung.
Ein Sachschaden geht von einem leichten Kratzern am Lack bis hin zum Totalschaden.
Vermögensschäden
Ein Vermögensschaden definiert sich als geldwerter Nachteil, die eine Person auf Grund eines Schadens erleidet.
Wenn beispielsweise ein Gegenstand (Auto, Gebäude, Baum) durch einen Schaden in seiner wirtschaftlichen Verwertbarkeit eingeschränkt wird (z.B. ein hochwertiges Auto erleidet erheblichen Wertverlust durch einen Unfall) spricht man von Vermögensschäden.
Auch dafür springt die KFZ Haftpflichtversicherung ein.
Der Geschädigte erhält als Schadensersatz immer eine Geldleistung vom KFZ Haftpflichtversicherungs Unternehmen. Diese Schadensersatzleistung kann sowohl an ihn selbst gehen oder aber im Falle einer Reparatur von einem bspw. beschädigten Fahrzeug auch als Reparatur-Kosten-Übernahme an die Werkstatt.
Somit muss sich der Geschädigte nicht wegen Schadensersatzansprüchen mit dem Halter auseinandersetzen, der im Zweifelsfall nicht zahlungsfähig ist. Sollte es zu gerichtlichen Streitigkeiten kommen, werden jedoch Versicherung, Halter und Fahrer gleichzeitig in Anspruch genommen.
Die Versicherung hat die Möglichkeit, auch ohne Zustimmung des Halters (Versicherungsnehmer) einen Schaden zu regulieren.
Fazit:
Grundsätzlich kommt die KFZ Haftpflichtversicherung für die Schäden auf, die ein Fahrer eines versicherten Fahrzeuges verursacht hat.
Es gibt jedoch Ausschlusskriterien dieser Versicherungsleistung. Je nachdem wie die Bedingungen der einzelnen Versicherer verfaßt sind, wird entsprechend geleistet.
Beispiele von Ausschlüssen: Alkohol, Fahren ohne Führerschein, Vorsätzlichkeit eines Unfalls.
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