Versicherungs-Rabatte

Rabatte

Versicherungsunternehmen stufen die Versicherungsprämie für Ihr Fahrzeug in der Regel günstiger ein, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
Folgende Rabatte können eine Rolle spielen:


Bündelrabatt

Der Bündelrabatt kommt dann in Frage, wenn Sie bei einem Versicherungsunternehmen mehrere Versicherungsverträge (z.B. Hausrat, private Haftpflicht, Krankenversicherung) laufen haben.
In dem Fall gewährt Ihnen die Versicherung einen Nachlass auf das Gesamtpaket oder auf Neuabschlüsse.


Einzelfahrerrabatt

Wenn nur Sie alleine das Fahrzeug fahren, können Sie einen Einzelfahrerrabatt erhalten. Wichtig ist, dass Sie sich daran natürlich auch halten. Veränderungen beim Kreis der Fahrer sind der Versicherung unbedingt mitzuteilen, um Schadensersatz oder die Verweigerung von Versicherungsleistungen nicht zu riskieren.
Eine Notfahrt wie z.B. ins Krankenhaus oder zum Arzt ist von dieser Regelung natürlich ausgeschlossen.


Erstbesitzerrabatt

Fahren Sie Ihr Fahrzeug als Erster, also z.B. bei einem Neufahrzeug, könnte für Sie der Erstbesitzerrabatt in Betracht kommen.
Die Höhe des Rabatts richtet sich nach dem Alter des Fahrzeugs und Datum der Erstzulassung. Machen Sie auch hier keine falschen Angaben, die Versicherung könnte dann einen Schadensersatzanspruch an Sie haben.


Fahrerkreisrabatt

Hier gelten die selben Bedingungen wie beim Einzelfahrerrabatt, nur dass der Kreis der Fahrer des Fahrzeugs auf zusätzliche Personen erweitert ist. Hierbei wird der Personenkreis explizit festgelegt, eine Abweichung (ausser bei Notfahrten) darf es nicht geben, bzw. wäre der Versicherung mitzuteilen.



Fahrzeugalterrabatt

Gleichfalls kann auf das Alter des Fahrzeugs ein Rabatt gewährt werden. Zur Beitragsberechnung ist die Differenz zwischen der Erstzulassung des Fahrzeuges und dem Zulassungsdatum auf Sie massgebend.


Familienrabatt

Familienrabatt wird ggf. gewährt, wenn in Ihrem Haushalt ein Kind von i.d.R. weniger als 14. Jahren lebt. Als Kind gilt das leibliche Kind, Stief-, Enkel-, Pflege- und Adoptivkinder von Ihnen und Ihrem in häuslicher Gemeinschaft lebenden (Ehe-)Partner.


Garagenrabatt

Steht Ihr Fahrzeug nachts in einer Einzel-, Doppel-, Sammel- oder Tiefgarage? Wenn Sie sich dazu verpflichten, Ihr Fahrzeug auch regelmäßig nachts in der Garage abzustellen, können Sie einen Garagenrabatt erhalten.


Ladyrabatt

Männer sehen jetzt einmal weg, denn der Ladyrabatt kommt nur in Betracht, wenn das Fahrzeug ausschließlich von Frauen gefahren wird (abgesehen von Notfahrten).


Partnerrabatt

Adäquat zu den Fahrerrabatten kann es auch dann zu einem Preisnachlass bei der Versicherungsprämie kommen, wenn nur der/die Versicherungsnehmer(in) und seine/ihre Partner(in) mit dem Fahrzeug fährt.


Die Liste der Rabatte ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Je nach Gewichtung und strategischer Ausrichtung kann das Rabattfeld ausgedehnt werden.
Beachten Sie unbedingt, dass Sie bei Abschluss der KFZ-Versicherung wahrheitsgemässe Angaben machen. Sie sind mit dem Abschluss Vertragspartner der Versicherung und für den Fall, dass Sie Ihre Pflichten nicht einhalten, kann das finanzielle Nachteile für Sie haben.

Die Liste der Rabattmöglichkeiten wird auch in unserem Vergleichs-Rechner abgefragt. Wenn Sie ihn vollständig ausfüllen, können Sie mit dem Höchstrabatt rechnen.

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