SF-Rabatte & Klassen

Schadenfreiheitsrabatt

Der Schadenfreiheitsrabatt kommt bei der Kfz-Haftpflichtversicherung und bei der Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) in Betracht. Im Grunde erhält der Versicherte auf die zurückgelegten, schadenfreien Jahre eine Bonus auf seine Versicherungsprämie.
Für die Teilkaskoversicherung ist ein Schadenfreiheitsrabatt nicht vorgesehen.

Übertragung bei Versicherungswechsel

Da jede Versicherung Ihre eigenen SF-Klassen haben kann und auch die Beitragssätze unterschiedlich gestaltet sein können, findet Sie bei einem Versicherungswechsel nicht automatisch Ihre gewohnte SF-Klasse wieder.

Vielmehr geht die neue Versicherung zur Alten, erkundigt sich nach den schadenfreien Jahren und appliziert Ihren Versicherungsverlauf auf das eigene Modell. Damit haben Sie ggf. eine neue SF-Klasse, werden finanziell aber nicht unbedingt schlechter gestellt.

Rückstufung im Schadensfall

Haben Sie in einem Kalenderjahr einen Schaden, den Sie von der Versicherung regulieren lassen, so werden Sie im darauffolgenden Jahr um eine oder mehrere SF-Klassen zurückgestuft.
Die Zurückstufung erfolgt Versicherungs-Typ-abhängig, d.h., wenn Sie den Schaden am gegnerischen Fahrzeug regulieren lassen, Ihren eigenen Schaden aber selber (also ohne Inanspruchnahme der Versicherung) bezahlen, werden Sie auch nur in der KFZ-Haftpflichtversicherung hochgestuft.
Die SF-Klasse der Vollkaskoversicherung bleibt unverändert bestehen.

Bei Bagatellschäden lohnt es sich meist, die Reparatur selber zu bezahlen, da die Rückstufung des SF-Rabattes auf lange Sicht teurer ausfallen würde. Allgemein wird gesagt, dass Schäden zwischen 500,-- Euro und 1.000,-- Euro als Bagatellschaden zu betrachten sind.
Um bereits vorab Bagatellen von einer Regulierung auszuschliessen, übernehmen viele Versicherte eine entsprechend hohe Selbstbeteiligung.

Rückabwicklung

Einige Versicherungen bieten Ihren Versicherungsnehmern an, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt die Regulierung durch Rückabwicklung zurückziehen zu können.
Im Grunde überweisen Sie der Versicherung den regulierten Betrag innerhalb einer bestimmten Frist und wahren somit Ihren SF-Rabatt. Meistens wird die Rückabwicklung für die KFZ-Haftpflichtversicherung realisiert, manche Versicherungen ermöglichen diese Option aber auch für die Vollkaskoversicherung.

Bei Schäden bis 500 € ist der Versicherer in der KFZ-Haftpflichtversicherung verpflichtet, den Versicherungsnehmer auf die Möglichkeit der Rückabwicklung aufmerksam zu machen.

Übernahme des SF-Rabatts von Dritten

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von einer dritten Person deren SF-Rabatt erhalten.
Diese Vorraussetzungen sind:

  • Sie müssen das Fahrzeug der dritten Person regelmässig gefahren haben oder dies glaubhaft machen
  • Die dritte Person muss der Übertragung zustimmen, bzw. liegt eine Zustimmung auch bei Vorlage einer Sterbeurkunde vor
  • Bei der dritten Person muss es sich um Ehepartner, Lebenspartner, Elternteil, Kind oder um eine juristische Person handeln
  • Die Höhe des zu übernehmende SF-Rabatts richtet sich nach der Länge des Besitzes Ihres Führerscheins. Bsp: 5 Jahre Führerschein = SF-Klasse 5, der Rest fällt weg
  • Eine Teilung (Splitting) des SF-Rabattes ist nicht möglich!



Rabattverlust durch Unterbrechung

Unterbrechungen des KFZ-Versicherungsvertrages von bis zu sechs Monaten spielen keine Rollen. Sie behalten also Ihre SF-Rabatt. Von sechs Monaten bis zu zwölf Monaten steht Ihr SF-Rabatt still und wird bei Wiederaufnahme des Vertrages, sofern keine Schäden vorhanden sind, wieder in denselben SF-Rabatt eingestuft.

Bei mehr als zwölf Monaten weichen die Regelungen der einzelnen Versicherer stark von einander ab. So verschlechtert sich bspw. der SF-Rabatt pro Jahr oder er wird ganz oder teilweise gelöscht und Sie starten wieder als Anfänger.
Je nachdem, wie Sie bei Ihrer Versicherung aufgestellt sind, sollten Sie hier verhandeln.

Schadenfreiheitsklasse

Hier finden Sie eine Beispielaufstellung der SF-Klassen aus der sich der SF-Rabatt ergibt. Diese Liste ist jedoch nicht obligatorisch und kann daher von Versicherung zu Versicherung abweichen:

Schadenfreie Kalenderjahre Schadenfreiheitsklasse Haftpflicht
Beitragssatz in %
Vollkasko
Beitragssatz in %
28 SF 28 30 30
27 SF 27 30 30
26 SF 26 30 30
25 SF 25 30 30
24 SF 24 30 30
23 SF 23 30 30
22 SF 22 30 35
21 SF 21 35 35
20 SF 20 35 35
19 SF 19 35 35
18 SF 18 35 35
17 SF 17 35 40
16 SF 16 35 40
15 SF 15 40 40
14 SF 14 40 40
13 SF 13 40 45
12 SF 12 40 45
11 SF 11 45 45
10 SF 10 45 50
09 SF  9 45 50
08 SF  8 50 55
07 SF  7 50 60
06 SF  6 55 60
05 SF  5 55 65
04 SF  4 60 70
03 SF  3 70 80
02 SF  2 85 85
01 SF  1 100 100
*

SF ½

140 115
Schadenklasse

S

155 -
Anfänger 0 230 125


Prüfen Sie Ihre Position bei Ihrer Versicherung. Je mehr Verträge Sie dort unterhalten, desto eher wird Ihnen die Versicherung ein Angebot machen, dass Sie vom Status des Anfängers entlastet. Die Schadensklasse 1/2 sollte in jedem Fall immer drin sein.

Nutzen Sie unseren Vergleichs-Rechner!

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