Teilkasko
Teilkaskoversicherung
Ähnlich der Vollkaskoversicherung werden über die Teilkasko Schäden am eigenen Fahrzeug reguliert. Der Unterschied liegt darin, dass die Vollkasko auch Schäden, die durch selbst verursachte Unfälle entstanden sind, reguliert.
Die Teilkaskoversicherung reguliert hingegen die Schäden, die durch Fremdverschulden verursacht werden, jedoch ohne direkten Einfluss eines Dritten, sondern eher zufällig oder wegen höherer Gewalt. Daher fallen unter die Deckung durch die Teilkasko Schäden wie z.B.:
- Brand oder Explosion
- Diebstahl inklusive Einbruchteilediebstahl
- Raub
- Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
- Zusammenstoß mit Haarwild
- Glasbruchschäden
- Verkabelung durch Kurzschluss (Schmorschäden)
- Marderbiss ohne Folgeschäden
Sehr praktisch und interessant ist die Teilkasko dadurch, dass die Versicherungsprämien sich nur nach den Typklassen des Fahrzeugs richten. Grundsätzlich kann gesagt werden: "Je teuerer ein Auto, desto höher die Prämie!"
Es gibt also keine SF-Klassen wie bei Haftpflicht oder Vollkasko. Wer sich einen Mittelklassenwagen zulegt kann sich die Teilkasko in der Regel immer leisten. Sie bietet Sicherheit gegen unvorhergesehene Ereignisse, deren Reparatur hohe Kosten nach sich ziehen würde.
Die Option einer Selbstbeteiligung besteht natürlich auch bei der Teilkaskoversicherung. Sie vermindert die Prämie teilweise erheblich. Vorsicht ist hier jedoch geboten, da die meisten Aufwendungen der spontanen Art unter der Selbstbehalt-Grenze liegen und der Versicherte dann doch die Kosten selber trägt.
Weiterhin ist der Gültigkeitsbereich der Versicherung zu beachten. Die meisten Versicherungen schränken ihn national - meist jedoch europaweit - ein.
Versicherer haben Ihre Teilkasko-Angebote ausgebaut. Wer Leistungen über dem Normalmass nutzen möchte kann mit folgender Kasko-Ausstattung rechnen:
- Werkstattservice - vom Abtransport bis zur Werkstattauswahl
- Neuwertersatz bei Verlust oder Totalschaden - bis 6 (12, 18) Monate nach Erstzulassung
- Lawinen
- Ersatz elektronische Geräte
- Tierbiss-Schäden
- Entsorgungskosten
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