Vollkasko
Vollkaskoversicherung
Mit der Vollkaskoversicherung sichert sich der Halter eines Fahrzeugs gegenüber Schäden am eigenen Kraftfahrzeug ab. Im Gegensatz zur KFZ Haftpflichtversicherung ist die "Kasko"- Versicherung freiwillig. Sie gilt insofern als Zusatz-Versicherung zur gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung. Entstehen Schäden am eigenen Fahrzeug, werden diese durch die Vollkaskoversicherung abgedeckt. Die Vollkaskoversicherung schließt in der Regel immer die Teilkaskoversicherung ein.
Beide "Kasko"- Versicherungen sind jedoch selbständige Vertragsteile die unterschiedliche Aufgaben wahrnehmen.
Im Gegensatz zur Teilkasko kennt die Vollkasko genauso wie die Haftplichtversicherung den Schadenfreiheitsrabatt. Wer also über Jahre die Vollkaskoversicherung NICHT in Anspruch nimmt, erhält aufgrund des wachsenden Schadensfreiheitsrabatts immer günstigere Beiträge.
Der Vorteil dieser vertraglich differenzierten Betrachtung zwischen Teilkasko und Vollkasko ist, dass falls ein Schaden, den die Teilkasko betrifft, nicht gleich der Schadensfreiheitsrabatt der Vollkasko verloren geht.
Versichert sind in der Vollkaskoversicherung z.B. folgende Risiken:
- Vandalismus - also böswillige Beschädigung des Fahrzeuges
- Unfallschäden am eigenen Kraftfahrzeug
- selbstverschuldete Unfälle
- Schäden mit Fahrerflucht
- Ein Schadenverursacher ist nicht versichert und zahlungsunfähig
- Schäden durch nicht haftbare Personen (Minderjährige)
Darüber hinaus bieten die Versicherer unterschiedliche Zusatzleistungen über die Vollkaskoversicherung wie beispielsweise den Schadenservice (meist im Komplettpaket mit der Haftpflichtversicherung), Wertentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge (Hier wird der Wiederbeschaffungswert geleistet), Wertausgleich bei Leasingfahrzeugen (Differenz zwischen der Restleasingforderung und dem Wiederbeschaffungswert), Schäden durch Marderbiss, Schutz geben Betrugshandlungen, Erdbeben, innere Unruhen und verschiedene Betriebsschäden.
Zu beachten ist, dass die Vollkaskoversicherung Ausschlusskriterien hat, d.h. unter bestimmten Voraussetzung von der Leistung frei ist:
- Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz (z.B. Schaden unter Alkoholeinfluß)
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- unberechtigter Gebrauch des Fahrzeugs soll verhindert werden (nicht Diebstahl -> Teilkasko)
- Fahrzeuges muss gesetzeskonform genutzt werden
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